Österreichische Botschaft in Bratislava


 

Seit Juni 2006 können bei den Passbehörden neue Reisepässe beantragt werden. Die Dokumente entsprechen dem neuesten Stand der Sicherheitstechnik und enthalten einen Chip, auf dem das Passfoto gespeichert ist. Seit 30. März 2009 werden auf dem Chip auch die Fingerabdrücke gespeichert.

Auslandsösterreicher können ihre Reisepässe an der Botschaft beantragen! Selbstverständlich können Auslandsösterreicher auch während eines Aufenthaltes in Österreich ihren Reisepass bei jeder Passbehörde in Österreich beantragen.

Für die Ausstellung eines österreichischen biometrischen Reisepasses werden die nachfolgend Dokumente benötigt:
  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Aufenthaltsbescheinigung (Meldenachweis) des für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamtes oder Aufenthaltskarte
  • Identitätsnachweis (z.B. alter Reisepass, amtlicher Lichtbildausweis, Zeuge)
  • Bisheriger Reisepass (für einen in Verlust geraten oder gestohlen Reisepass wird eine polizeiliche Anzeige benötigt)
  • 1 aktuelles Passfoto(35 mm breit und 45 mm hoch, der Kopf muss zentriert abgebildet sein und ca. 2/3 des Bildes einnehmen. Die Person muss in einer Frontalaufnahme abgebildet sein (keine Portraitpose, Kopf nicht geneigt oder gedreht). Die Augen müssen knapp über der Mitte des Bildes liegen und einen Augenabstand von mindestens 8 mm aufweisen). Details unter: www.passbildkriterien.at
  • Nachweis des akademischen Grades (ein akademischer Grad kann, muss aber nicht in den Reisepass eingetragen werden)
  • Gebühr: EUR 70,--
Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige:

Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann für Kinder ein so genannter „ Kinderpass“ mit Chip ausgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer der Pässe von Kindern richtet sich nach dem Lebensalter:

  • bei Kindern bis zum vollendeten 2. Lebensjahr gilt der Reisepass 2 Jahr
  • Mit Vollendung des 2. Lebensjahres bis Vollendung des 12. Lebensjahres gilt der Reisepass 5 Jahre
  • Ab Vollendung des 12. Lebensjahres wird ein Reisepass mit elektronischem Datenträger und einer Gültigkeit von 10 Jahre ausgestellt
  • Neue Kindermiteintragung im Reisepass der Eltern sind ab 15.06.2009 nicht mehr möglich
  • Bestehende Kindermiteintragungen sind noch bis einschließlich 14.06.2012 gültig. Der Pass, in dem sich die Kindermiteintragung befindet, behält jedoch die bis zum Ablaufdatum vorgesehene Gültigkeit.
  • Gebühr: EUR 30,--
  • Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters (auf der Rückseite des Antragsformulars), die Unterschrift kann vor dem Referenten geleistet werden, andernfalls muss diese gerichtlich, notariell oder von einem Gemeindeamt beglaubigt worden sein. Für eheliche Kinder sind bei aufrechter Ehe beide Elternteile vertretungsbefugt, bei geschiedener Ehe der Elternteil, dem das Sorgerecht für das Kind zugesprochen wurde (Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk ist vorzulegen) für uneheliche Kinder ist grundsätzlich die Mutter vertretungsbefugt.
ANMERKUNG:

Zwecks Identitätsprüfung und Abnahme der Fingerabdrücke ist der Antrag persönlich bei der Österreichischen Botschaft einzubringen.

Antragsformulare liegen an der Botschaft auf oder sind unter der Internetadresse des „online-Amtshelfers“ www.help.gv.at abrufbar. Die neuen Sicherheitspässe werden ausschliesslich in Österreich gedruckt. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Ausfolgung des Passes muss daher mit einer Dauer von vier Wochen gerechnet werden.